Was kann ich als Berufsbetreuerin für Sie tun?

Mit meiner Betreuertätigkeit eröffne ich Chancen, indem ich meine Betreuten aus ihren scheinbar hoffnungslosen Situationen heraus helfe

 

Alle Betreute erhalten von mir im Rahmen der gerichtlich angeordneten Betreuung sämtliche Dienstleistungen, die einen genau festgelegten Aufgabenkreis betreffen.

Nachfolgende gerichtlich festgelegte Aufgabenkreise werden je nach Bedarf und Umfang von den Betreuungsgerichten in einem Beschluss angeordnet:

 

Gesundheitssorge

 

Vermögenssorge

 

Hat man als Betreuer das Amt der Vermögenssorge inne, muss man grundsätzlich Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht ablegen und einmal jährlich eine detaillierte Rechnungslegung einreichen. Durch diese Dokumentation wird gewährleistet, dass der Betreuer auch tatsächlich im Sinne des Betreuten handelt.

 

Heimangelegenheiten

 

Alle Heimangelegenheiten werden direkt über den Betreuer abgewickelt.

 

Wohnungsangelegenheiten

 

Sollte ein Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich sein, wird gemeinsam mit dem Betreuten eine geeignete Wohnform gesucht.

 

Behördenangelegenheiten
- Vertretung der Interessen des Betreuten vor Behörden und anderen Leistungsträgern
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Schriftwechsel mit Ämtern und Behörden, etc.
- Sicherung des Aufenthaltsrechtes für Menschen nicht deutscher Herkunft

 

Zur gesetzlichen Betreuung gehören nicht
Pflegerische Tätigkeiten, Fahr- oder Begleitdienste, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.

Diese Tätigkeiten werden durch mich als Berufsbetreuerin jedoch bei Bedarf durch Inanspruchnahme von sozialen Netzwerken organisiert. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten dem Betreuten das Leben wieder lebenswerter zu gestalten.