Wer benötigt eine gesetzliche Betreuung?

Für diese Menschen kann eine Betreuung eingerichtet werden, damit sie nicht weiter an den Rand der Gesellschaft geraten.

Bevor ein Berufsbetreuer bestellt wird, klärt das Gericht ab, ob ein Familienangehöriger für dieses Amt geeignet ist. Liegt eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vor, ist diese zu berücksichtigen.

Da in unserer heutigen Zeit die Familienbande jedoch nicht mehr so fest sind wie in den vergangenen Jahrzehnten, es immer mehr Single-Haushalte gibt und das Leben stetig anonymer wird, häuft sich die Anzahl der Menschen, die keinen gesetzliche Betreuer aus dem Familien- und Freundeskreis benennen können oder wollen.

Für diese Menschen stehen dann die gesetzlichen Berufsbetreuer zur Verfügung.