Was kann ich als Berufsbetreuerin für Sie tun?

Mit meiner Betreuertätigkeit eröffne ich Chancen, indem ich meine Betreuten aus ihren scheinbar hoffnungslosen Situationen heraus helfe

  • - funktionierende Netzwerke rund um meine Betreuten aufbaue
  • - verlorene soziale Kontakte wiederherstelle
  • - vorhandene Potentiale wecke und Ressourcen der Betreuten nutze
  • - Wege zur finanziellen Absicherung bzw. etwaige Lösungen zur Entschuldung aufzeige und meine Betreuten dabei begleite

 

Alle Betreute erhalten von mir im Rahmen der gerichtlich angeordneten Betreuung sämtliche Dienstleistungen, die einen genau festgelegten Aufgabenkreis betreffen.

Nachfolgende gerichtlich festgelegte Aufgabenkreise werden je nach Bedarf und Umfang von den Betreuungsgerichten in einem Beschluss angeordnet:

 

Gesundheitssorge

  • - Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung - ambulant oder stationär -
  • - Beauftragung von Pflegediensten
  • - Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • - Korrespondenz mit Kranken- und Pflegekassen sowie mit allen weiteren sozialen Netzwerken
  • - Antagserstellung bei den Leistungsträgern stellen (Befreiung von den gesetzl. Zuzahlung bis hin zum Schwerbehindertenantrag) uvm.

 

Vermögenssorge

  • - Geltendmachung von Renten, Einkünfte oder Sozialgeld bei den jeweiligen Institutionen
  • - Prüfung von Unterhaltspflichten bzw. Unterhaltsansprüchen
  • - Einleitung der Schuldenregulierung oder unterstützend durch Erstellung eines Haushalsplanes
  • - Entschulden bzw. effektivere finanzielle Möglichkeiten ausschöpfen
  • - Regelung von Erbangelegenheiten
  • - Verwaltung von Vermögen und Finanzen

 

Hat man als Betreuer das Amt der Vermögenssorge inne, muss man grundsätzlich Rechenschaft gegenüber dem Betreuungsgericht ablegen und einmal jährlich eine detaillierte Rechnungslegung einreichen. Durch diese Dokumentation wird gewährleistet, dass der Betreuer auch tatsächlich im Sinne des Betreuten handelt.

 

Heimangelegenheiten

  • - Verträge prüfen und ggf. abschließen
  • - Interessen des Betreuten gegenüber der Einrichtung vertreten

 

Alle Heimangelegenheiten werden direkt über den Betreuer abgewickelt.

 

Wohnungsangelegenheiten

  • - Erhaltung von Wohnraum anstreben
  • - Abschließen und Prüfung von Mietverträgen
  • - Korrespondenz mit Ämtern und Vermieter

 

Sollte ein Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich sein, wird gemeinsam mit dem Betreuten eine geeignete Wohnform gesucht.

 

Behördenangelegenheiten
- Vertretung der Interessen des Betreuten vor Behörden und anderen Leistungsträgern
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Schriftwechsel mit Ämtern und Behörden, etc.
- Sicherung des Aufenthaltsrechtes für Menschen nicht deutscher Herkunft

 

Zur gesetzlichen Betreuung gehören nicht
Pflegerische Tätigkeiten, Fahr- oder Begleitdienste, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.

Diese Tätigkeiten werden durch mich als Berufsbetreuerin jedoch bei Bedarf durch Inanspruchnahme von sozialen Netzwerken organisiert. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten dem Betreuten das Leben wieder lebenswerter zu gestalten.